Ausgewiesen · Erfahren · Leistungsstark
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht für Menschen, die Verantwortung tragen.
Wir verteidigen Privatpersonen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer sowie Unternehmen und Körperschaften in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren – von der Vorfeldberatung bis zum Abschluss, auch in Revisions- und Verfassungsbeschwerdeverfahren.
- Tätigkeit
- Bundesweit
- Erfahrung
- Seit 2009
- Fachanwaltschaften
- Strafrecht, Steuerrecht
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
„Von Anfang an zählt für mich der Blick auf das Ergebnis.“Dr. Malte Cordes
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Steuerrecht
Referenzen
Eingeordnet von unabhängiger Seite.
Über Dr. Malte Cordes im JUVE-Handbuch, durchgehend seit 2021
„ruhig, erfahren, durchsetzungsstark und höchst effizient“
„sehr zuverlässig und reaktionsschnell, strategischer Weitblick“
„hoch kollegial, besonnen, guter Unternehmensverteidiger“
„kluge Mandatsführung; beherrscht auch das Nebenstrafrecht ausgezeichnet“
„smart, zuverlässig, kreativ“
„gut und thematisch breit aufgestellt“
„kluger Kopf für komplexe Verfahren“
„zielstrebig, umsichtig“
„Zuverlässigkeit und Kompetenz in Person“
„ein Profi“

Kanzlei
Eine unabhängige Kanzlei mit fachlicher Exzellenz und verlässlicher Vernetzung.
CORDES ist eine Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, gegründet im Oktober 2026.
Das Leistungsspektrum umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, z. B. im Arbeitsstrafrecht, Außenwirtschaftsstrafrecht, Bilanzstrafrecht, Datenschutzstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, IT-Strafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Produktstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht – daneben auch in Compliance-Fragen.
Werdegang und QualifikationenTätigkeitsschwerpunkte
Zwei Rechtsgebiete. Eine Kanzlei.
Für wen wir der richtige Ansprechpartner sind.
Wir bearbeiten ausschließlich Fälle aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, keine zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verfahren. Für diese Bereiche empfehlen wir Ihnen gerne spezialisierte Kolleginnen und Kollegen.
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren verlangen eine Tiefe an Fachkenntnis und Erfahrung, auch in der Hauptverhandlung. Ebenso entscheidend ist die Erfahrung im direkten Umgang mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung.
Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen, interne Untersuchungen und Aufsichtspflichtverletzungen: Verteidigung für Privatpersonen sowie Körperschaften und Unternehmen.
Zum Rechtsgebiet 02 SteuerstrafrechtSelbstanzeige, Steuerfahndung, Verteidigung
Von der Korrekturerklärung über die strafbefreiende Selbstanzeige bis zur Verteidigung in laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Zum Rechtsgebiet
Publikationen
Regelmäßig zitiert, weil regelmäßig geschrieben.
Zahlreiche Fachbeiträge zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
- 2026Zur Unzulässigkeit von Überraschungsentscheidungen im selbstständigen EinziehungsverfahrenZWH 2026, 265 ff.
- 2025Eingestellte Ermittlungsverfahren und organrechtliche ZuverlässigkeitNJW 2025, 2734 ff. (mit Pawel)
- 2024Zur „richtigen“ Bemessung von Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPONStZ 2024, 5 ff. (mit Reichling)
- 2023Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat, 2. Aufl.(mit Ghassemi-Tabar)
Der erste Schritt
Überlegtes Handeln. Kein blinder Aktionismus.
Bereits während einer Durchsuchung, nach Erhalt einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung und nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist überlegtes Handeln entscheidend. Wir sind telefonisch erreichbar und melden uns unmittelbar zurück.