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Tätigkeitsschwerpunkt

Steuerstrafrecht

Wenn aus einer Steuerfrage ein Strafverfahren wird.

Ob Korrekturerklärung, strafbefreiende Selbstanzeige oder eingeleitetes Steuerstrafverfahren: Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen, von der ersten Prüfung bis zur abschließenden Verteidigung.

Mandanten
Privatpersonen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Unternehmen
Sprache
Deutsch, Englisch
Kanzleiräume

Überblick

Steuerstrafrechtliche Verfahren beginnen selten isoliert. Häufig stehen sie im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung, einer Kontrollmitteilung oder einem parallel laufenden wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.

Für die steuerliche Bewertung arbeiten wir eng mit versierten Steuerberatern zusammen und erarbeiten gemeinsam eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Leistungsbereiche

Woran wir konkret arbeiten.

  1. 01

    Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung

    Sofortmaßnahmen nach Einleitung steuerstrafrechtlicher Ermittlungen bzw. erstem Zugriff der Steuerfahndung, Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie ab der ersten Stunde.

  2. 02

    Anzeige- und Berichtigungspflicht, § 153 AO

    Prüfung steuerlicher Korrekturpflichten zur Begrenzung steuerstrafrechtlicher Risiken.

  3. 03

    Strafbefreiende Selbstanzeige, § 371 AO

    Prüfung aller Wirksamkeitsvoraussetzungen und Sperrgründe, damit die Selbstanzeige ihr Ziel erreicht: Straffreiheit.

  4. 04

    Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht

    Verteidigung in parallel laufenden steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus einer Hand.

Der erste Schritt

Überlegtes Handeln. Kein blinder Aktionismus.

Bereits während einer Durchsuchung, nach Erhalt einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung und nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist überlegtes Handeln entscheidend. Wir sind telefonisch erreichbar und melden uns unmittelbar zurück.