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Tätigkeitsschwerpunkt

Wirtschaftsstrafrecht

Wenn Verantwortung zum Vorwurf wird.

Verteidigung von Privatpersonen, Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Arbeitnehmern sowie Unternehmen und Körperschaften in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren – von der Vorfeldberatung bis zum Abschluss, auch in Revisions- und Verfassungsbeschwerdeverfahren.

Mandanten
Privatpersonen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Arbeitnehmer, Unternehmen und Körperschaften
Sprache
Deutsch, Englisch
Kanzleiräume

Überblick

Wirtschaftsstrafverfahren treffen Privatpersonen wie Unternehmen selten angekündigt. Eine Durchsuchung, ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft oder ein Hinweis aus einem Whistleblower-System: Der Moment, in dem ein Verfahren beginnt, lässt keine Vorbereitungszeit. Der Ausgang entscheidet sich nicht immer am Anfang, aber am Anfang müssen die Weichen richtig gestellt werden.

Bei der Vertretung von Unternehmen steht oft zunächst die Aufklärung des Sachverhalts an erster Stelle – durch eine geordnete interne Untersuchung und die Kommunikation mit Behörden, Aufsichtsräten und, wo nötig, der Öffentlichkeit. Bei der Verteidigung Einzelner stehen regelmäßig die Akteneinsicht, die Besprechung des Akteninhalts mit dem Mandanten und die Ausarbeitung einer schriftlichen Stellungnahme im Vordergrund – eine Beschwerde gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen erfolgt, wo sie Aussicht auf Erfolg hat.

Wir vertreten auch nach Betriebsunfällen oder anderen Schadensereignissen, wenn im Anschluss strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter oder die Unternehmensleitung geführt werden.

Leistungsbereiche

Woran wir konkret arbeiten.

  1. 01

    Durchsuchung & Ermittlungsverfahren

    Sofortmaßnahmen nach einer Durchsuchung, Akteneinsicht, Aussageverhalten und die ersten Wochen eines Ermittlungsverfahrens.

  2. 02

    Wirtschaftsstraftaten aus dem Haupt- und Nebenstrafrecht

    Etwa Betrug (§ 263 StGB), Subventions- (§ 264 StGB), Kapitalanlage- (§ 264a StGB) oder Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB), Korruptionsdelikte (§§ 299 ff., 331 ff. StGB) oder Geldwäsche (§ 261 StGB) aus dem materiellen Kernstrafrecht ebenso wie Bilanz- und Buchführungsdelikte, Kapitalmarktstraftaten (WpHG), Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG), Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (AWG) sowie Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) aus dem Nebenstrafrecht.

  3. 03

    Aufsichtspflichtverletzung und Unternehmensgeldbuße, §§ 30, 130 OWiG

    Anwaltliche Beratung und Vertretung von Unternehmen in Fällen drohender oder bereits festgesetzter Verbandsgeldbuße, auch in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren (§ 81 GWB).

  4. 04

    Begleitung interner Untersuchungen

    Strukturierte Sachverhaltsaufklärung, auch mit internationalem Bezug, in Abstimmung z. B. mit Revision, Wirtschaftsprüfung und Aufsichtsgremien.

  5. 05

    Revision, Verfassungsbeschwerde und Einziehung

    Vertretung in Revisionsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie Verteidigung gegen Maßnahmen der strafrechtlichen Einziehung.

  6. 06

    Zeugenbeistandschaften und Untersuchungsausschüsse

    Anwaltlicher Beistand für Zeugen in Strafverfahren sowie Vertretung vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Der erste Schritt

Überlegtes Handeln. Kein blinder Aktionismus.

Bereits während einer Durchsuchung, nach Erhalt einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung und nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist überlegtes Handeln entscheidend. Wir sind telefonisch erreichbar und melden uns unmittelbar zurück.